Aussteller und ihre Kunden signalisieren: Raus aus dem Krisenmodus (Neumünster) Die 69. NordBau stand fünf Tage ganz im Zeichen von Aufbruch und Transformation. Kurz vor dem offiziellen Auftakt der Messe…
Zum eigenen Heim mit schmalem Einkommen
Sich eigenen Wohnraum zu schaffen, ist für viele Familien mit großen finanziellen Hürden verbunden und aus eigener Kraftanstrengung schwer zu leisten. Daher gibt es in Schleswig-Holstein die Soziale Wohnraumförderung. TGI Finanzpartner berät zu den Fördermöglichkeiten und zur Finanzierung der eigenen Immobilie ausführlich und individuell.
Bis zum 31. März dieses Jahres konnten bauwillige junge Familien mit Kindern in Deutschland über das sogenannte Baukindergeld einen Zuschuss zum Erwerb einer eigenen Immobilie erhalten. Nach dem Auslaufen dieser Förderung ist ab April im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung ein Förderprogramm mit einigen Anpassungen in Kraft getreten. Diese richtet sich an Familien oder Alleinerziehende mit mindestens einem Kind sowie an Haushalte, in denen mindestens ein schwerbehinderter Mensch lebt, und die sich innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen bewegen.
Die Brutto-Einkommensgrenze liegt bei einem 4-Personen-Haushalt (zwei Erwachsene, zwei Kinder) bei rund 59.000 Euro, bei einem 3-Personen-Haushalt (zwei Erwachsenen, ein Kind) bei knapp 49.000 Euro. Die Preise pro Quadratmeter Wohnfläche, die häufig ein Hindernis waren beim Neubau, sind nun nicht mehr erheblich, nur der Energiestandard und die Gesamtgröße.
Das ist eine ganz neue Qualität der Förderung, von der vor allem die Menschen profitieren, die sich nur schwerlich eigenen Wohnraum und damit auch eine entsprechende Altersvorsorge leisten könnten“,
betont Stoltenberg.
Es handelt sich hierbei um ein für 20 Jahre zinsfreies Darlehen bis zu 100.000 Euro bei einer jährlichen Verwaltungsgebühr von 0,5 Prozent. Dieses kann für einen Neubau, den Ersterwerb von Wohneigentum oder den Erwerb einer gebrauchten Immobilie, jeweils zur Selbstnutzung, verwendet werden. Außerdem werden Zusatzdarlehen für barrierefreie Baumaßnahmen vergeben, etwa für den Ausbau oder die Erweiterung von Wohneigentum für einen Haushaltsangehörigen mit Behinderung.
Außerdem ist es in Zukunft unter bestimmten Voraussetzungen möglich, einen Kredit ohne die bislang notwendige Eigenkapitalquote von 7,5 Prozent der Kreditsumme zu erhalten, wenn der Haushaltsüberschuss nachhaltig gut ist.
Diese Förderdarlehen des Landes Schleswig-Holstein sind in Zusammenarbeit mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) aufgelegt worden. Sie sind mit Förderprodukten der KfW Förderbank und weiteren IB.SH Darlehensprodukten kombinierbar. „Damit bekommen viele Menschen eine gute Starthilfe und wir zeigen auf, wie diese Maßnahmen kombiniert werden können. Für den Hauskauf ist die geförderte Summe nicht ausreichend und wir wollen nicht, dass sich die Menschen übernehmen. „Wir sehen daher die jeweilige Situation an und prüfen die bestehenden Möglichkeiten“, betont Stoltenberg.
Außerdem schauen sich die Finanzierungsspezialisten von TGI bereits jetzt schon an, wie geeignete Anschlussfinanzierungen nach den 20 Jahren aussehen könnten. „Das hängt von der erwarteten Zinsentwicklung sowie den eigenen Lebensumständen ab und sollte deshalb immer individuell begutachtet werden“, erklärt Stoltenberg. Als unabhängige Berater können die Experten von TGI umfassend und neutral über individuelle Chancen und Risiken informieren. Text: Ohrt, Foto: Shutterstock, TGI
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