Durch Wartung werden lockere Ziegel und undichte Stellen frühzeitig erkannt und behoben Gegen ein undichtes Dach gibt es heute glücklicherweise eine Vorsorgemaßnahme, die auch von Gebäudeversicherungen begrüßt wird: die regelmäßige…
Wie dick die Dämmung sein sollte
Die ideale Dämmstärke für das eigene Haus finden
Das Gebäudeenergiegesetz definiert Mindestanforderungen. Wer eine Förderung erhalten möchte, muss dicker dämmen. Das lohnt sich.
Gedämmte Häuser haben einen geringeren Wärmeverlust. Das spart Heizkosten, erhöht den Wohnkomfort und schützt vor Schimmel. Zugleich hilft die Dämmung, eine Wärmepumpe wirtschaftlich zu betreiben. Doch wie stark muss sie sein?
Bei einer Sanierung sind je nach Material und Bauteil Dämmstärken von 12–24 Zentimeter nötig. Darauf weist das Informationsprogramm „Zukunft Altbau“ hin.
Für Fassade, Dach, oberste Geschossdecke und Kellerdecke sind unterschiedliche Materialstärken erforderlich. Im Gebäudeenergiegesetz sind die jeweiligen Mindestanforderungen definiert. Wer eine finanzielle Förderung erhalten möchte, muss sie übertreffen. Dann winken Zuschüsse bis zu 12.000 Euro pro Wohneinheit. Frank Hettler von „Zukunft Altbau“ rät, besser zu dämmen, als die gesetzlichen Anforderungen vorgeben. Denn die staatlichen Fördermittel decken die zusätzlichen Materialkosten ab. Gleichzeitig sparen Sie durch die stärkere Dämmung dauerhaft Heizkosten – sie ist daher auch wirtschaftlich sinnvoll.
Bei einer unzureichenden Dämmung von Fassade, Dach, oberster Geschossdecke und Keller sind die Wärmeverluste im Haus hoch. Das führt zu hohen Heizkosten. Reduzieren lassen sich die unnötigen Wärmeverluste mit einer Dämmung.
„Rund zwei Drittel des Heizenergiebedarfs können Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer durch eine umfassende Dämmung einsparen“, sagt Markus Weißert vom Fachverband der Stuckateure für Ausbau und Fassade. „Eine gute Dämmung der Gebäudehülle erhöht außerdem den Wohnkomfort und reduziert die Schimmelgefahr.“
Wie stark die Fassadendämmung sein muss
Was viele nicht wissen: Wer sein Haus nachträglich dämmen lassen möchte, muss die gesetzlichen Vorgaben beachten. Das Gebäudeenergiegesetz schreibt für die einzelnen Bauteile vor, wie gut der Dämmstandard sein muss, also wie viel Wärme nach der Sanierung maximal nach außen abgegeben werden darf. „Der Wärmedurchgangskoeffizient U-Wert gibt diesen Wärmeverlust an“, erklärt Weißert. „Je kleiner der U-Wert, desto besser ist die Wärmedämmung.“
Bei der Dämmung der Fassade von vor 1984 errichteten Gebäuden darf der U-Wert nicht höher als 0,24 Watt pro Quadratmeter und Kelvin (W/(m2K)) liegen. Das entspricht etwa 12-14 Zentimeter Dämmstärke, sofern das am häufigsten verwendete Material Polystyrol genutzt wird. Vor 1984 gab es keine Pflicht zur Dämmung, deswegen muss bei einer nachträglichen Dämmung ein bestimmter U-Wert erreicht werden. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer solcher Gebäude sind übrigens verpflichtet, die gesetzlichen Werte einzuhalten und zu dämmen, auch wenn sie nur den Außenputz der Fassade erneuern – bei den hohen Energiepreisen eine sinnvolle Vorgabe.
Bei nach 1984 errichteten Gebäuden wurden U-Werte vorgeschrieben und sukzessive verschärft. Hier sind keine gesetzlichen Werte bei einer nachträglichen Dämmung einzuhalten. Dies ist aber zu empfehlen, um die Dämmung auf den heutigen Standard zu heben. Frank Hettler rät, bei der Fassadendämmung von Bestandsgebäuden über die gesetzliche Mindestanforderung hinauszugehen und einen U-Wert von 0,20 W/(m2K) oder besser zu erreichen. Bei Polystyrol entspricht das einer Dämmstärke von über 16 Zentimetern.
Die verbesserte Dämmung lohnt sich aus mehreren Gründen: Zum einen gibt es eine finanzielle Unterstützung durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Die Fördermittel decken die Mehrkosten der zusätzlichen Dämmstärke ab. Jeder Extra-Zentimeter spart außerdem dauerhaft Wärme und damit Heizkosten ein. Wirtschaftlich ist eine dickere Dämmung daher allemal.
Mit guten U-Werten kann die Dämmung in der Regel 40 Jahre und mehr ihren Dienst tun, ohne nachgerüstet werden zu müssen, falls Energiepreise oder die gesetzlichen Anforderungen in den nächsten Jahren steigen. Das ist sinnvoll, da Nachrüsten von zusätzlicher Dämmung, das sogenannte Aufdoppeln, oft teuer, kompliziert oder im schlechtesten Fall nicht möglich ist. Wer an der Dämmstärke spart, baut sich langfristig eine Falle. Eine spätere Zusatzdämmung wird unwirtschaftlicher und rechnet sich möglicherweise gar nicht mehr.
Mindestwerte für Dach und Kellerdecke
Bei der Dachdämmung gibt das Gebäudeenergiegesetz einen Mindestwert von 0,20 bis 0,24 W/(m²K) vor. Auch hier rät „Zukunft Altbau“ zu einem ambitionierteren Vorgehen und empfiehlt einen U-Wert von 0,14 W/(m2K), der eine finanzielle Förderung ermöglicht. Bei der oftmals zur Dachdämmung verwendeten Kombination aus Mineralwolle- und Holzfaserplatten sind rund 30 Zentimeter Dämmstoff erforderlich.
Bei der Kellerdeckendämmung und der Dämmung der Kellerwände gilt laut Gesetz ein maximaler U-Wert von 0,30 W/(m²K). Auch hier sollte man besser dämmen, wenn es die Deckenhöhe zulässt.
Besonders gut ist ein Dämmwert von unter 0,20 W/(m²K). Mit dem sehr effizienten Polyurethan braucht man dafür eine Dicke von nur zehn Zentimetern, wenn man mindestens zwei Zentimeter Dämmung bereits im Fußbodenaufbau des Erdgeschosses hat. Bei Holzweichfaser benötigt man eine Dämmstärke von 18 Zentimetern. Durch die geringen Investitionskosten ist die Kellerdeckendämmung eine der profitabelsten energetischen Maßnahmen. Außerdem ist sie eine der wenigen Sanierungsmaßnahmen, die man selbst und ohne professionelle Unterstützung umsetzen kann. Keine kalten Füße mehr im Erdgeschoss und Heizkosteneinsparungen bis zu zehn Prozent sind möglich.
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