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Was Immobilienbesitzer und Bauherren zum Heizungsgesetz wissen sollten

Immobilienbesitzer und -käufer sowie Bauherren stehen vor wichtigen Entscheidungen, wenn es um Heizungssysteme geht. Das neue Gebäudeenergiegesetz wirft Fragen auf: Was sind die geplanten Regelungen und wie werden diese das Bauvorhaben beeinflussen? Als Finanzierungsexperte gibt TGI Finanzpartner einen Überblick über die wichtigsten Punkte und unterstützt seine Kunden.

Ab dem 1. Januar 2024 soll das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft treten und damit werden besondere Anforderungen an Heizungssysteme stellen. Künftig dürfen nur noch Heizungen eingebaut werden, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Diese Regelung gilt vorerst nur für Neubaugebiete, dort werden bereits viele klimafreundliche Wärmepumpen eingebaut.

Bestandsgebäude sollen noch etwas mehr Zeit haben.

„Wer zukünftig ein neues Heizungssystem für sein bestehendes Gebäude benötigt oder eine Bestandsimmobilie kauft und sich für eine neue Heizungsanlage interessiert, sollte die Umstellung auf eine klimafreundlichere Lösung von der Wärmeplanung der Kommune abhängig machen“,

rät TGI-Geschäftsführer Hendrik Stoltenberg.

Städte mit über 100.000 Einwohnern müssen bis 2026 ihre Wärmeplanung vorlegen, kleinere Kommunen haben bis 2028 Zeit. Diese Pläne sollen aufzeigen, welche Heizoption für die jeweilige Region am besten geeignet ist, sei es ein Nah- oder Fernwärmenetz, eine Wärmepumpe oder eine Umstellung auf Gas- oder Wasserstoffnetze. Auf Basis dieser Planungen können Eigentümer eine fundierte Entscheidung treffen. In Schleswig-Holstein sind die 78 einwohnerstärksten Kommunen bereits dazu verpflichtet, je nach Größe zwischen 2024 und 2027 ein Konzept vorzulegen, wie sie ihre Wärmeversorgung klimaneutral aufstellen wollen.

Die Novelle des GEG soll im September im Bundestag beschlossen werden. Ebenso sollen dann zeitnah das Wärmeplanungsgesetz und die Förderbedingungen abgestimmt werden.

Um den Umstieg auf klimafreundlichere Heizungen zu fördern, wird es staatliche Unterstützung geben. Unter bestimmten Voraussetzungen könnten bis zu 70 Prozent der Investitionskosten übernommen werden, heißt es. Es werde einen einheitlichen Fördersatz von 30 Prozent geben, der unabhängig vom Einkommen ist. Zusätzlich ist ein sogenannter Geschwindigkeitsbonus im Gespräch. „Die finanzielle Unterstützung soll helfen, die Umstellung auf ein nachhaltiges Heizungssystem wirtschaftlich umzusetzen. Über die genauen Förderbedingungen wissen wir mehr, wenn diese beschlossen worden sind“, sagt Stoltenberg.

Das neue GEG ist ein wichtiger Schritt in Richtung Klimaschutz im Gebäudebereich. Bauherren können von den neuen Regelungen profitieren, langfristig Heizkosten sparen und aktiv zur Energiewende beitragen. „Wir empfehlen, sich frühzeitig mit den Anforderungen des GEG auseinanderzusetzen, um die Umstellung auf ein klimafreundliches Heizungssystem optimal zu planen und finanzieren. Hierbei unterstützen wir unsere Kunden und prüfen auch die staatlichen Fördermöglichkeiten“, sagt Stoltenberg. TGI bietet auch individuelle Finanzierungslösungen, wenn im Rahmen der Heizungsumstellung energetische Sanierungen anstehen oder die Heizung in die Pläne eines Neubaus oder Hauskaufs einbezogen werden soll.

„Als Finanzdienstleister stehen wir Ihnen gerne zur Seite und unterstützen Sie auch bei Fragen rund um die Finanzierung und Förderung Ihrer Heizungsumstellung. Sprechen Sie uns an“, betont Stoltenberg. TGI Finanzpartner ist bereits seit 25 Jahren erfolgreich auf dem Markt tätig, verfügt über eine große Expertise und ein großes Netzwerk an Spezialisten.


TGI Finanzpartner GmbH & Co. KG
Bahnhofstraße 28
24223 Schwentinental
Telefon 04307/ 82 49 80
www.tgi-partner.de

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Text: Ohrt; Foto: shutterstock

 

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