Aussteller und ihre Kunden signalisieren: Raus aus dem Krisenmodus (Neumünster) Die 69. NordBau stand fünf Tage ganz im Zeichen von Aufbruch und Transformation. Kurz vor dem offiziellen Auftakt der Messe…
Was ändert sich für Immobilienbesitzer?
Im Jahr 2021 gibt es neue Regeln bei Förderungen und Fristen, die Immobilienbesitzer und Bauherren kennen sollten. Schwäbisch Hall-Experte Ralf Oberländer erklärt die wichtigsten Neuerungen.
Mehr Wohnungsbauprämie
Die Bürger erhalten ab 2021 maximal 70 Euro für 700 Euro angespartes Eigenkapital. Auch die Einkommensgrenzen steigen: für Alleinstehende von bislang 25.600 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen auf 35.000 Euro. Für Verheiratete von 51.200 auf 70.000 Euro. „Damit profitieren künftig mehr Bürger vom staatlichen Zuschuss zum Eigenkapital“, weiß Finanzberater Ralf Oberländer.
Verlängertes Baukindergeld
Mit bis zu 12.000 Euro pro Kind unterstützt der Staat Familien beim Kauf oder Bau der ersten eigenen vier Wände in einem Förderzeitraum von zehn Jahren. Weil durch die Corona-Krise viele Baugenehmigungen erst später erteilt werden, hat die Bundesregierung die Frist um drei Monate verlängert. Das heißt: Wer bis zum 31. März 2021 eine Baugenehmigung erhält oder eine Immobilie kauft, kann das Baukindergeld noch beantragen.
Neue CO2-Abgabe
Ab 2021 wird das Heizen mit fossilen Brennstoffen teurer. Denn pro Tonne CO2 kommen jetzt 25 Euro Klimaschutz-Abgabe obendrauf. Wer also mit Öl oder Gas heizt, für den wird es künftig deutlich teurer. Denn innerhalb von fünf Jahren steigt der CO2-Preis auf 55 Euro/Tonne. Bis 2025 summieren sich die Mehrkosten durch die neue Abgabe für einen 150 m² Haushalt mit Ölheizung auf rund 1.200 Euro, wie die Verbraucherzentralen berechnet haben.
Weniger Feinstaub bei Kaminöfen
Die Bundesimmissionsschutz-Verordnung schreibt ab 2021 strengere Feinstaubregeln vor. Das heißt: Öfen, die vor 1995 errichtet wurden, müssten eigentlich schon bis zum 31. Dezember 2020 stillgelegt, mit Feinstaubabscheidern nachgerüstet oder ausgetauscht werden, wenn die geltenden Grenzwerte nicht eingehalten werden können.
Geteilte Maklerkosten
Künftig teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklergebühren. Bislang gab es je nach Bundesland sehr unterschiedliche Vorgaben dazu. Das sogenannte Bestellerprinzip, nach dem derjenige, der den Makler beauftragt, ihn auch vollständig zahlt, gilt bei selbstgenutztem Wohneigentum nicht mehr.
Andere Regeln bei Wohneigentum
Das neue Wohnungseigentumsgesetz vereinfacht die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen der Wohnanlage. So können jetzt Eigentumswohnungen barrierefrei oder einbruchsicher umgebaut, Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge oder Glasfaseranschluss gelegt werden. Umbaumaßnahmen können künftig mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Die Kosten sind jeweils von den Eigentümern zu tragen, die der Maßnahme zugestimmt haben. Stimmen mehr als zwei Drittel zu, müssen künftig alle Eigentümer die Sanierungskosten tragen.
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