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Schutz für das Traumhaus

ANZEIGE Der Bauherr ist mit Baubeginn für sein Bauvorhaben verantwortlich und später, wenn er sein Traumhaus bewohnt, sollte er ebenfalls für dessen Schutz sorgen. Ein Muss ist hier ein gut durchdachtes Versicherungspaket. TGI Finanzpartner berät auch in diesen Fragen neutral.

Wasserrohrbruch, Elementarschaden oder Haftpflichtfall: Die Liste der Schadensfälle ist lang und ebenso die der Versicherungen; ein (zukünftiger) Hausbesitzers sollte sich mit diesem Thema vertraut machen. „Wir übernehmen eine individuelle Überprüfung der persönlichen Situation und beraten unsere Kunden gerne zur Absicherung ihrer Immobilie“, sagt TGI-Geschäftsführer Hendrik Stoltenberg. Als Finanzpartner weiß er, welchen Wert die betreffende Immobilie hat und kann gezielt raten, welche Absicherung wirklich unverzichtbar ist.

Für die Planungs- und Bauphase gibt es einige wichtige Versicherungen wie die Bauherrenhaftpflichtversicherung, die Schutz gegen das Risiko von Haftpflichtansprüchen bietet, da der Bauherr für „seine Baustelle“ haftet. Ebenfalls wichtig ist die Feuerrohbauversicherung, die Schäden abdeckt, bevor das Haus fertiggestellt wird, sowie die Bauleistungsversicherung, die einspringt, wenn beispielsweise Schäden durch Vandalismus, durch Konstruktions- oder Materialfehlern entstehen.

„Elementar wichtig sind Versicherungen am fertigen Wohneigentum, denn diese können leicht sehr teuer werden und schlimmstenfalls auch einmal in den finanziellen Ruin führen“, bekräftigt Stoltenberg. Im Hinblick auf die schweren Überschwemmungen in jüngster Zeit in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie die Prognose, dass schwere Wetterereignisse zunehmen sollen, sind Immobilienbesitzer gut beraten, wenn sie eine Versicherung für Elementarschäden wie Erdrutsch oder Hochwasser abschließen. Häufig sind solche Erweiterungen als Option zu anderen Versicherungspolicen buchbar – beispielswiese zur Wohngebäudeversicherung, der elementaren Versicherung, die jeder Immobilienbesitzer haben sollte.

Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden ab, die durch unvorhergesehene Risiken wie Explosion und Feuer, austretendes Leitungswasser, Sturm, Blitz, Hagel und Frost an der eigenen Immobilie entstehen und sollte auch für Nebengebäude oder Gebäudebestandteile wie Garagen abgeschlossen werden. „Wir haben jetzt, ab Oktober bei uns in Norddeutschland wieder den Beginn der Herbststürme. Allerdings wird Sturm für die Wohngebäudeversicherung erst ab Stärke 8 als solcher definiert und erst dann sind beispielsweise auch Glasschäden versichert“, erklärt Stoltenberg. Als Zusatzbaustein zur Gebäudeversicherung sollte auch die Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach versichert werden. Das Inventar des Hauses wird mit einer Hausratversicherung abgesichert, wenn es zu Einbruchdiebstahl, aber auch Blitzschlag, Explosion oder Leitungswasserschaden kommt. Hiermit wird eine Neubeschaffung des Hausrats sichergestellt.

„Ans Herz legen möchte ich Hausbesitzern zudem eine Absicherung ihrer zukünftigen finanziellen Situation“, so Stoltenberg. Das vorhandene Eigenkapital steckt häufig in der Baufinanzierung und der Kredit für das Eigenheim muss auch dann bedient werden, wenn ein Unfall oder eine Arbeitsunfähigkeit eintreten. Hier sind eine Risikolebensversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung unter Umständen sinnvoll.

„Wir beraten unabhängig und neutral“, so Stoltenberg. Ebenso wie bei der Baufinanzierung greifen er und seine Partner auf ein Netzwerk von Versicherungsunternehmen zurück.

TGI Finanzpartner GmbH & Co. KG
Bahnhofstraße 28
24223 Schwentinental
Telefon 04307/ 82 49 80
www.tgi-partner.de

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