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Rat zum Bauvertragsrecht

Das seit Januar geltende neue Bauvertragsrecht beendet rechtliche Ungewissheiten für Bauherren. Der Verband Privater Bauherren (VPB) informiert über geltenden Regelungen zur Herausgabe von Unterlagen und ihre Grenzen. Online ist ein hilfreicher Ratgeber verfügbar.

„Zuvor war es weitgehend dem Wohlwollen der Baufirmen überlassen, ob sie Bauherren die Pläne und Unterlagen zu deren Neubau aushändigten oder nicht. Nun ist die Herausgabe der Bauunterlagen geltendes Recht“, resümiert Corinna Merzyn, Hauptgeschäftsführerin des VPB, die jahrelangen Bemühungen ihres Verbandes für mehr Verbraucherschutz. „Damit ist endlich Schluss mit der Ungewissheit der Bauherren, ob ihr eigenes, im Bau befindliches Haus überhaupt geltendem Recht entspricht.“

Das neue Bauvertragsrecht gilt nun für alle Bauverträge mit privaten Bauherren. „Mit dieser größten Änderung des Werkvertragsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch seit 1900 haben wir nun erstmals einen veritablen Verbraucherbauvertrag“, erläutert Vertrauensanwalt Holger Freitag. „Er regelt Neubauten privater Bauherren auf eigenem Boden und gilt auch bei umfassenden Sanierungen.“
Doch die Umsetzung ist eine andere Sache, vielfach tappen Bauherren noch im Dunkeln: „Ich bekomme nach wie vor die alten Baubeschreibungen aus den Vorjahren auf den Tisch, kritisiert Dipl.-Ing. Andreas Garscha, Leiter des VPB-Büros Stuttgart. „Oft steht sogar noch die Jahreszahl 2016 oder 2017 darüber.“ Damit bleiben auch die Inhalte vage. „Nach wie vor heißt es dort lapidar in der Konstruktionsbeschreibung ‚Mauerwerk‘. Konkrete Bezeichnungen, ob es sich um Kalksandstein, Porenbetonstein oder Mauerziegel handelt, fehlen komplett. Dabei sind die Unterschiede enorm.“

Viele Bauverträge, die die VPB-Berater vorgelegt bekommen, seien weiterhin fehlerhaft. Vertrauensanwalt Freitag: „Das beginnt bei falschen Abschlagszahlungsplänen und geht bis hin zum Versuch, den Hausbau in Einzelgewerke aufzuspalten und damit einen Verbraucherbauvertrag in normale Bauverträge nach Paragraph 650a BGB umzuwandeln.“

Um als Bauherr die Fäden selbst in der Hand zu halten, bietet der VPB fachliche Unterstützung. Der Ratgeber „Neues Bauvertragsrecht: Die Baubeschreibung beim Schlüsselfertigbau“ steht gratis auf der Webseite unter www.vpb.de bereit.

 

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