Passivhaus oder KfW-Effizienzhaus?
Wer heute baut, muss zahlreiche Vorgaben einhalten – das betrifft auch den Energiebedarf des Hauses. Für jeden Neubau gelten die Anforderungen der Energie-Einsparverordnung (EnEV). Erfüllt die Immobilie höhere Anforderungen, können Bauherren von zahlreichen Förderprogrammen profitieren.
Die EnEV schreibt einen Niedrigenergiehaus-Standard für Wohnneubauten vor. Entscheidend ist vor allem der Primärenergiebedarf. Dieser gibt an, wie viel Energie pro Jahr für Warmwasserbereitung, Heizen und Lüften benötigt wird. „Bauherren, die mehr einsparen wollen als die EnEV vorschreibt, können verschiedene Förderungen in Anspruch nehmen“, so Schwäbisch-Hall-Expertin Annkathrin Bernritter.
Die Standards der KfW
Insgesamt gibt es für Neubauten drei Fördervarianten. Die Kennzahlen der KfW-Standards geben den Jahresprimär-
energiebedarf der Immobilie an. Je kleiner die Zahl, desto höher die Energieeffizienz.
Bei dem KfW-Effizienzhaus 55 darf der Primärenergiebedarf noch 55 Prozent des nach EnEV maximal zulässigen Energiebedarfs betragen. Auch eine Bestandsimmobilie kann diesen Standard erreichen. Förderfähige Energieeinsparmaßnahmen sind beispielsweise Heizsysteme mit erneuerbaren Energien, spezielle Wärmedämmungen oder dreifach verglaste Fenster.
Das KfW-Effizienzhaus 40 benötigt maximal 40 Prozent des zulässigen Energiebedarfs pro Jahr. Mit einer sehr guten Dämmung, effizienten Anlagen für Heizung und Warmwasserbereitung sowie modernen Türen und Fenstern lässt sich dieser Standard erreichen.
Ein KfW-Effizienzhaus 40 Plus verfügt zusätzlich zu den Anforderungen des KfW-Effizienzhauses 40 über das Plus-Paket, unter anderem eine Anlage zur Stromerzeugung auf Basis erneuerbarer Energie, einen Batteriestromspeicher und eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung.
Unterschiede zwischen den Haustypen
Neben der KfW unterstützen Länder und Kommunen den Bau von Häusern, die über die Anforderungen der EnEV hinausgehen. Auch hier gibt es drei Varianten:
Das Passivhaus verfügt über eine sehr gute Dämmung und eine luftdichte Gebäudehülle. So bleibt die Wärme im Inneren. Erzeugt wird sie über passive Quellen wie Sonneneinstrahlung oder sogar Körperwärme. Für frische Luft sorgt eine Lüftungsanlage. Die KfW ordnet diesen Haustyp als KfW-Effizienzhaus 40 ein.
Beim Nullenergiehaus wird die für die Heizung benötigte Energie über selbst erzeugten Photovoltaik-Strom rechnerisch ausgeglichen. Bei Mehrbedarf wird Strom aus dem Netz verwendet.
Erzeugt die Photovoltaik-Anlage mehr Strom, als Warmwasser und Heizung verbrauchen, entsteht rechnerisch ein Plus in der Energiebilanz. Eine solche Immobilie heißt Plusenergiehaus.
Förderprogramme für den Bau energieeffizienter Häuser
Das KfW-Programm „Energieeffizient Bauen“ fördert den Bau oder Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses 55, 40 oder 40 Plus mit einem zinsgünstigen Darlehen von bis zu 100.000 Euro. In gleicher Höhe unterstützt die KfW mit dem Programm „Energieeffizient Sanieren“ auch den Umbau von Bestandsimmobilien zu KfW-Effizienzhäusern. Zusätzlich gibt es von der KfW einen Tilgungszuschuss von bis zu 15.000 Euro. Darüber hinaus ist die Heizungssanierung förderfähig. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zahlt einen Zuschuss zur Heizungsoptimierung und fördert Anlagen zum Heizen mit erneuerbaren Energien. Für Eigentümer von älteren Gebäuden gibt es etwa Förderungen für Solarthermie zur Warmwassererzeugung und Heizungsunterstützung. Sowohl bei älteren Immobilien als auch bei Neubauten werden Wärmepumpen, Pellet- oder Scheitholzheizungen sowie die Installation von Mini-Blockheizkraftwerken unterstützt.
Besser beraten lassen
Ein unabhängiger Energieberater hilft Hausbesitzern, die energetische Sanierung ihrer Immobilie optimal zu planen. „Bei der Kreditvergabe für den Bau oder Kauf eines KfW-Effizienzhauses verlangt die KfW ohnehin einen Energieberater“, weiß Bernritter.
Auch die Energieberatung wird gefördert. Das BAFA bezuschusst die Vor-Ort-Beratung mit maximal 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Auch bei der KfW gibt es Zuschüsse: Hier wird die energetische Beratung und Baubegleitung bei Bestandsbauten oder neuen Bauvorhaben gefördert.
Foto: ©Bausparkasse Schwäbisch Hall