Durch Wartung werden lockere Ziegel und undichte Stellen frühzeitig erkannt und behoben Gegen ein undichtes Dach gibt es heute glücklicherweise eine Vorsorgemaßnahme, die auch von Gebäudeversicherungen begrüßt wird: die regelmäßige…
Neues Lebensgefühl hält Einzug
Ob mehr Freiraum für den Filius benötigt, ein Gästezimmer gewünscht wird oder der Home-Office-Arbeitsplatz endlich aus dem Wohnzimmer verbannt werden soll – der Ausbau ungenutzten Dachbodens bietet eine gute Möglichkeit, neuen Wohnraum zu schaffen. Zudem profitieren Eigentümer von einer verbesserten Energieeffizienz ihres Hauses.
Die Wärmedämmung spielt beim Dachausbau eine besondere Rolle. Eine ausreichend bemessene Dämmschicht ermöglicht das ganze Jahr über ein angenehmes Innenraumklima, indem sie den Dachraum im Winter vor Kälte und im Sommer vor Überhitzung schützt. Diese Maßnahme verbessert die Energieeffizienz des gesamten Hauses deutlich, denn durch ein schlecht gedämmtes Dach geht viel Wärme verloren.
Was für die Dachfläche gilt, gilt erst recht für den sensiblen Anschluss der Dachfenster. Fachgerecht durch Dachhandwerker ausgeführte Einbauten gewährleisten optimalen Wärmeschutz. Experten empfehlen für mehr Wohnkomfort als ideale Fensterfläche drei Quadratmeter bei einem Raum von 20 m² Grundfläche. Wie viele Fenster in welcher Größe für eine optimale Lichtsituation erforderlich sind, richtet sich nach der Grundfläche des Dachraums.
Dachflächenfenster ermöglichen Aufenthaltsräume, die einen hohen Wohnwert erzielen, denn ihre Lichtausbeute ist etwa dreimal so hoch wie bei Gauben. Sowohl der Typ des Dachfens-
ters als auch dessen Ausrichtung hängen von der späteren Art der Nutzung ab. Für Schlafzimmer beispielsweise wird die Ausrichtung der Fenster nach Osten empfohlen, damit die Strahlen der aufgehenden Sonne den Start in den Tag erleichtern. Andere Räume, wie etwa das Arbeitszimmer, sind am besten nach Norden ausgerichtet, da so ein gleichmäßiges, blendfreies Licht garantiert ist. Generell sollten sich Eigentümer vor der Umsetzung ihres Vorhabens mit dem zuständigen Bauamt in Verbindung setzen, denn es gilt insbesondere die Vorgaben zu Brand- und Schallschutz sowie die Energierichtlinien zu beachten.
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