Mit Förderung preisgünstig und klimafreundlich bauen

Neues KNN-Programm der KfW unterstützt den Bau von neuem Wohnraum

Um den Bedarf an neuem, flächeneffizientem und gleichzeitig preisgünstigem und klimafreundlichen Wohnraum in Deutschland zu decken, stellt die Bundesregierung finanzielle Mittel für zinsgünstige Darlehen bereit.

Neues KNN-Programm der KfW
KNN fördert laut Katharina Herrmann das kostengünstige Bauen, um mehr Wohnraum im mittleren und unteren Preissegement zu schaffen.

Entsprechende Anträge können bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden – wie zum Beispiel für das Programm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“, kurz „KNN“, das seit dem 1. Oktober 2024 gilt. Es zielt darauf ab, den Bau flächeneffizienter, preisgünstiger und klimafreundlicher Wohnungen anzustoßen. Die Förderung können dabei alle Privatpersonen, Unternehmen und andere Investoren beantragen, die solche Gebäude bauen oder einen entsprechenden Neubau kaufen wollen.

Die KfW setzt „KNN“ im Auftrag der Bundesregierung um und kann auf Mittel des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zurückgreifen, um den Zinssatz der Förderdarlehen gegenüber dem Marktzins zu verbilligen. Da die Zinskonditionen des bis zum 31. Dezember 2025 befristeten Förderprodukts sich am Kapitalmarkt orientieren, werden sie laufend angepasst. Konkrete Zahlen entnehmen Sie bitte der KfW-Homepage unter www.kfw.de.

Katharina Herrmann, für das inländische Fördergeschäft zuständiges Vorstandsmitglied der KfW, sagte anlässlich des Produktstarts im Herbst vergangenen Jahres: „Das neue Produkt ‚Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment‘ fördert insbesondere das kostengünstige Bauen, so dass mehr Wohnraum im mittleren und unteren Preissegment geschaffen wird. Gleichzeitig möchten wir dafür sorgen, dass durch die effiziente Bauweise und den Einsatz erneuerbarer Energien für die Wärmeversorgung Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor reduziert werden. So fördern wir Wohnungen, die zugleich klimafreundlich und bezahlbar sind.“

  • Welche technischen Mindestanforderungen müssen die Wohngebäude erfüllen, damit sie von der KfW-Förderung für „Klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment“ profitieren können?
  • Der Effizienzhausstandard 55 muss erreicht werden.
  • Der Bau darf keinen Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse aufweisen.
  • Die Wohnflächennutzung ist zu optimieren, indem je nach Größe der Wohnfläche eine Wohnung mit einer bestimmten Mindestzahl an Zimmern auszustatten ist.
  • Es gelten Grenzwerte für bestimmte Kosten im Lebenszyklus des Gebäudes. So entstehen Gebäude mit niedrigeren Baukosten, bei denen zu hohe Folge- und Nebenkosten zu Lasten der Bewohnerinnen und Bewohner vermieden werden.
  • Auch für den CO2-Ausstoß gelten Anforderungen, die im Gebäudelebenszyklus erfüllt werden müssen.
  • Die Einhaltung der geforderten Standards muss eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz bestätigen. Diese Bestätigung ist Voraussetzung für eine Förderung und ist bei Antragstellung sowie nach Durchführung einzureichen.

Wie und wo wird die Förderung beantragt?
Kundinnen und Kunden beantragen die Förderdarlehen für den „Klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment“ über ihre Hausbank. Der Kreditbetrag liegt bei maximal 100.000 Euro pro Wohneinheit. Es können verschiedene Laufzeiten (ab vier Jahre bis max. 35 Jahre) gewählt werden. Der Zinssatz wird aus Mitteln des Bundes verbilligt und in der Regel für zehn Jahre festgeschrieben.
Einen Förderantrag stellen können Investierende sowie Ersterwerbende von neu errichteten Wohngebäuden, u.a. Privatpersonen, Wohneigentumsgemeinschaften, gewerbliche und kommunale Unternehmen, Verbände und Kammern oder auch Wohnungsbaugenossenschaften. Die Umsetzung des Vorhabens muss spätestens 36 Monate nach Vollauszahlung des Förderdarlehens abgeschlossen sein und nachgewiesen werden. Weiterführende Informationen sind unter www.kfw.de/296 abrufbar.

 

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