Die besten Ansprechpartner zur Absicherung Ihres Wohneigentums Die Qualitätsgemeinschaft Sicherungstechnik Nord (QSN) kooperiert eng mit der Polizei. QSN-Fachbetriebe beraten über mechanische und elektronische Möglichkeiten, um Einbrechern das Leben schwerer zu…
Fünfmal so viel Fördergeld
Für das Jahr stehen in diesem Jahr erneut finanzielle Fördermittel der Bundesregierung für den Einbau von Einbruchschutzmaßnahmen zur Verfügung. Diese Förderung stieß im Vorjahr auf so großes Interesse, dass bereitstehende Mittel schon im September 2016 erschöpft waren.
Aufgrund dieser großen Nachfrage wurden die Zuschüsse aufgestockt. Für das Jahr 2017 stehen 50 Millionen Euro extra für Einbruchschutzmaßnahmen zur Verfügung – fünfmal so viel wie im Vorjahr.
Der Frühling ist die ideale Zeit für Umbau- oder Renovierungsarbeiten im Wohnbereich. Oft wird auf Einbruchschutz jedoch aus Kostengründen verzichtet. Die Investition in Einbruchschutz lohnt sich aber. Nachweislich werden über 40 Prozent der Einbrüche durch vorhandene Sicherheitstechnik verhindert.
Um die Bürger zu mehr Einbruchschutzmaßnahmen zu motivieren, werden von der Bundesregierung finanzielle Zuschüsse für Einbruchsicherheitstechnik über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt. Bislang fördert die KfW bereits den Einbau einbruchssichernder Maßnahmen im Rahmen ihrer Programme „Energieeffizient Sanieren“ und „Altersgerecht Umbauen“.
Direkte Zuschüsse gibt es nun für Maßnahmen wie einbruchhemmende Türen und Fenster, Alarmanlagen sowie Beleuchtungs- und Zugangskontrollsysteme. Die Höhe dieser Förderung liegt zwischen 200 und maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit für Material und Handwerkerkosten, abhängig von der Investitionssumme. Mit der neuen Förderung sollen direkt Sicherungsmaßnahmen ab Kosten von 500 Euro mit einer Finanzierung von 20 Prozent bezuschusst werden. Ab einem finanziellen Aufwand von 1.000 Euro soll der Zuschuss dann 10 Prozent betragen. Seit Beginn dieses Jahres können private Eigentümer und Mieter entsprechende Anträge einfach online im KfW-Portal einreichen.
Ob in der Bauplanung oder für die Nachrüstung – effektiver Einbruchschutz bedarf Fachwissen und Erfahrung. Der Einbau von Sicherheitstechnik muss immer vom Fachmann erfolgen, ansonsten besteht kein Anspruch auf Förderung.
Foto: ©Teckentrup GmbH & Co. KG