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Förderung für bezahlbaren Wohnraum
Stop-and-go beim Baukindergeld: Seit September 2018 kann es beantragt werden. Das Online-Antragsformular der KfW ist freigeschaltet, die Antragsfristen knapp. Aber das erforderliche Formularpaket, um den Förderanspruch nachweisen zu können, steht frühestens März 2019 zur Verfügung. Der Verband Wohneigentum geht davon aus, dass die Bewilligung und erste Auszahlung von Baukindergeld erst ab Mitte 2019 erfolgen werden.
Das Ringen um das Baukindergeld als zielgerichtete, schnelle und planbare Fördermaßnahme für bezahlbaren Wohnraum ist ein Spiegel der aktuellen Wohnungspolitik insgesamt. Förderung des Wohnens – auch Schaffung selbstgenutzten Wohneigentums – ist wichtig, soweit die Übereinstimmung in der Politik. Geld ist begrenzt vorhanden. Die große Koalition steht in der Pflicht, nach einem Jahr Regierungszeit Ergebnisse vorzuweisen.
Der Verband Wohneigentum hat die Einführung des Baukindergeldes als einen von mehreren wichtigen Bausteinen zur Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum begrüßt. Nun stehen die potenziellen Bauherren vor einer irritierenden Lage. Die Verwaltung und die technischen Voraussetzungen stehen noch nicht, aber Anträge können und müssen jetzt schon gestellt werden.
„Es fällt schwer, nach so langer Diskussion um das Baukindergeld von einem Schnellschuss zu sprechen“, merkt Manfred Jost, Präsident des Verbands Wohneigentum, an. „Wenn Politik glaubwürdig sein will, muss die Qualität verbessert werden. Kurz: Mundwerk und Handwerk müssen künftig besser synchronisiert werden.“
Zielgruppe sind junge Familien
Die Politik will mit dem Baukindergeld junge Familien und Alleinerziehende beim Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums unterstützen. Menschen, die noch wenig Eigenkapital haben, die mindestens ein Kind haben, ein Mindesteinkommen nicht überschreiten – und die gerade einen Umzug in ihr neugebautes oder saniertes Eigenheim bewältigt haben. Manfred Jost: „Und es müssen offensichtlich Menschen sein, die nicht nur schlichte Online-Formulare ausfüllen können, sondern die mit diversen Antragsfristen oder technischen Identifizierungsmaßnahmen klarkommen und beim zeitlichen Auseinanderklaffen von Antrag, Nachweis, Prüfung und – hoffentlich – Bewilligung nicht den Überblick verlieren. Eine Zumutung.“
Antrag online bei der KfW stellen
Baukindergeld kann ausschließlich online im KfW-Zuschussportal beantragt werden. In der ersten Woche haben schon rund 11.000 Menschen die Chance genutzt. Das ist kein Wunder, hält man sich vor Augen, dass Förderung nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Bundesmittel gewährt wird. Mit anderen Worten: Ist das bewilligte Budget verteilt, ist Schluss.
Kurze Fristen einhalten
Außerdem ist der Zuschuss spätestens drei Monate nach Einzug ins selbstgenutzte Wohneigentum zu stellen. Eigentümer, die in diesem Jahr noch vor dem 18. September 2018, dem Tag, an dem das Förderprogramm freigeschaltet wurde, eingezogen sind, müssen den Zuschussantrag demnach bis spätestens zum 31. Dezember 2018 stellen.
Automatisch geht die Bestätigung über den Antragseingang ein, die innerhalb von sieben Tagen mit dem Nachweis der Identität zu beantworten ist. Andernfalls verfällt der Antrag.
Dokumente im März verfügbar
Voraussetzung ist, dass innerhalb von drei Monaten, nachdem der Antrag bestätigt wurde, die Förderberechtigung nachgewiesen wird. Zu diesem Zweck, so heißt es im KfW-Merkblatt „Baukindergeld“ Programm-Nummer 424: „Laden Sie die erforderlichen Nachweise im KfW-Zuschussportal hoch. Die Einhaltung der Förderbedingungen wird von der KfW anhand der im Zuschussportal hochgeladenen Nachweise geprüft.“
Offenbar wird noch an den verwaltungstechnischen Voraussetzungen gearbeitet. Versprochen wird, dass die erforderlichen Dokumente „voraussichtlich ab März 2019“ verfügbar sind. Immerhin, jeder kann bis dahin seine Unterlagen vorbereiten, damit es dann aber wirklich schnell geht: Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Antragseingang des Antragstellers, Meldebestätigung der im Wohneigentum lebenden Familienmitglieder und ein Grundbuchauszug oder eine Auflassungsvormerkung sind gefragt.
Bis Ende Juni vervollständigen
Den weiteren Zeittakt gibt ebenfalls die KfW vor: Alle Anträge, die bis März 2019 gestellt werden, müssen mit Hilfe der – dann wohl online erreichbaren – Dokumente im Zuschussportal bis zum
30. Juni 2019 vervollständigt werden.
Die erste Auszahlung erfolgt nach Prüfung der Unterlagen und Zugang der entsprechenden Bestätigung. Bereits heute bittet die KfW um Geduld, denn bis Ende März 2019 ist eine Flut von Anträgen zu erwarten. Nach dem anspruchsvollen Einstieg soll es die weiteren neun Förderjahre ganz einfach sein.
Steht am Anfang der Maßnahme „Baukindergeld“ ein „Stop-and-go“, so steht am Ende nur ein „Stop“: die letzten Anträge können für selbstgenutztes Wohneigentum gestellt werden, deren Kaufverträge oder Baugenehmigungen bis 31. Dezember 2020 rechtsgültig abgeschlossen werden.
Der Verband Wohneigentum fordert eine Verstetigung des Baukindergeldes über 2020 hinaus. Nur Planbarkeit der Investition stärke den Effekt der Wohneigentumsbildung: familiengerechtes Wohnen und Altersvorsorge.