Begrünung zum Schutz vor zunehmenden Wetterextremen Mit grünen Dächern, Fassaden und Vorgärten können Hauseigentümer etwas für weniger Hitze und mehr Klimaschutz tun. Grüne Fassaden und Dächer sorgen unter anderem für…
Das Dach ist keine „Hobbywerkstatt“
Was alles dazugehört, ein Dach mit Ziegeln einzudecken, zeigt oft das erste Unwetter. Manche Dacheindeckung ist mangels fachgerechter Ausführung „vom Winde verweht“. Im schlimmsten Fall schränkt auch noch die Gebäudeversicherung aus genau diesem Grund die Schadensregulierung zumindest ein.
Kaum ein „Hobby-Dachdecker“, Nachbarschaftshelfer oder unqualifizierter Billiganbieter hat sich schon einmal mit der zwingend vorgeschriebenen Holzgüte von Dachlatten und Konterlatten oder mit den nach dem Fachregelwerk des Dachdeckerhandwerks zulässigen Schrauben befasst. Ganz zu schweigen von Windsogsicherungen oder dem Windatlas, der die Art und Anzahl der Sicherungen rechtsverbindlich definiert.
Aber auch schon im Vorfeld riskiert der Selbermacher – ebenso wie der unqualifizierte Handwerker – eine ganze Menge. Wenn nämlich das Gerüst für die Dacharbeiten nicht den Sicherheitsvorschriften der BG BAU entspricht oder sogar ganz fehlt. Kommt es zu einem Unfall, kann der Bauherr von der gesetzlichen Unfallversicherung in Regress genommen werden. Das gilt übrigens auch, wenn dieser Bauherr einen Handwerker beauftragt hat, der grob fahrlässig gegen die Unfallverhütungsvorschriften verstößt. Übrigens wissen nur wenige „Häuslebauer“, dass sie auch unentgeltliche Helfer bei der Berufsgenossenschaft anmelden müssen.
Selbst wenn die Dacharbeiten unfallfrei verlaufen und das Dach dem ersten Unwetter standhält, droht Jahre später neues Ungemach. So werden die häufigsten Fehler beim Dachgeschossausbau im Bereich der Wärmedämmung gemacht. Nur kleine Lücken in der Dampfsperre genügen, um hier dem Tauwasser einen „Schleichweg“ in die Dämmung zu öffnen. Aus der einst vermeintlichen Billiglösung oder der mühsam ausgeführten „Muskelhypothek“ wird dann eine existenzgefährdende Erfahrung.
Spätestens wenn der Bauherr seiner Obliegenheitspflicht zur regelmäßigen Dachüberprüfung nachkommt, um seinen Versicherungsschutz für das Dach zu erhalten, kommt das böse Erwachen: Wenn bei dem Dach-Check festgestellt wird, dass das Dach nicht nach dem „Stand der Technik“ des Fachregelwerks erstellt wurde.
Der Tipp der Dach-Fachleute: Nicht jede nach erstem Anschein preiswerte Lösung ist unter dem Strich auch ihren Preis wert. Hochwertige Handwerksleistungen kosten Geld – aber nicht die Existenz.