ANZEIGE Wird ein bereits bebautes Grundstück nachträglich geteilt, um einen Teil separat zu veräußern, so wird ein Hinzuziehen eines Architekten nicht mehr gefordert. Dies bedeutet aber nicht, dass es nicht…
Bauherrenrisiken minimieren
Bauherrenrisiken lassen sich minimieren, wenn private Bauherren mit Unterstützung eines auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwaltes rechtzeitig auf die Gestaltung des Bauvertrages Einfluss nehmen.
„Sehr häufig wenden sich Bauherren jedoch erstmals dann an den Anwalt, wenn ihr Bauvorhaben feststeckt und ein Ausweg aus der Krise aufgrund massiver Streitigkeiten mit dem Bauunternehmer nicht mehr möglich erscheint“, berichtet der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Martin Neumann. Häufiger Grund sei die Auseinandersetzung zu geforderten Zahlungen. Der rechtliche Handlungsspielraum ist dann meist sehr begrenzt und auf Maßnahmen der „Nothilfe“ beschränkt.
„Spätestens dann, wenn die Grundsatzentscheidung für die Durchführung des Bauvorhabens gefallen ist und dem Bauherrn konkrete Angebote oder Vertragsentwürfe einschlägiger Bauunternehmen vorliegen, sollte unbedingt die Überprüfung des Vertragsentwurfes und die Beratung durch einen auf das Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt in Anspruch genommen werden“, so der Rat des BSB-Vertrauensanwaltes.
So sei es möglich, Fallstricke in dem üblicherweise vom Bauunternehmer gestellten Vertragstext frühzeitig zu erkennen. Auch unwirksame Klauseln sowie fehlende, aus Sicht des Bauherrn unverzichtbare Regelungen werden so sichtbar. Bis zum Zeitpunkt der vorgesehenen Vertragsunterzeichnung könne nachverhandelt werden. Es liege auf der Hand, dass der vom Bauunternehmer vorgelegte Vertragstext in erster Linie darauf abzielt, dessen Interessen zu waren. „Häufig führen die verwendeten Vertragsklauseln dazu, dass die Rechte des Bauherrn auch über die Grenze des rechtlich Zulässigen hinaus eingeschränkt werden