Aussteller und ihre Kunden signalisieren: Raus aus dem Krisenmodus (Neumünster) Die 69. NordBau stand fünf Tage ganz im Zeichen von Aufbruch und Transformation. Kurz vor dem offiziellen Auftakt der Messe…
Baubegleitung bis zum fertigen Haus
Neun von zehn Bauherren bauen heute schlüsselfertig. Sie finden ihr Traumhaus im Katalog, im Internet oder auf Ausstellungen. Dort werden sie als angehende Bauherren umworben.
Neun von zehn Bauherren bauen heute schlüsselfertig. Sie finden ihr Traumhaus im Katalog, im Internet oder auf Ausstellungen. Dort werden sie als angehende Bauherren umworben.
Aber längst nicht alle Versprechungen werden später auch erfüllt. So ist der Begriff „schlüsselfertig“ reine Werbung und nicht gesetzlich definiert. Auch der vielzitierte „Festpreis“ ist nicht der tatsächliche Endpreis.
Was Bauherren zum Schluss tatsächlich für ihr Geld bekommen, hängt von zwei Dingen ab: vom Inhalt des Bauvertrags und von der gelungenen Bauausführung.
Für alle seit 2018 geschlossenen Verbraucherbauverträge gilt das neue Bauvertragsrecht. Es garantiert Bauherren unter anderem das Recht auf eine ordentliche Baubeschreibung, auf Pläne und Berechnungen.
Die Verträge sind für Laien schwer verständlich. Deshalb ist es ratsam, sie vor der Unterzeichnung von unabhängigen Sachverständigen prüfen zu lassen. Die Experten übernehmen auch die laufende Baukontrolle, damit Mängel frühzeitig entdeckt und behoben werden.
Foto: VPB Reinwald