Änderungen beim Energiesparen

Neues in 2025: Preise für Treibhausgase machen Gas und Öl teurer

Ab dem 1. Januar 2025 steigt der Preis im nationalen Emissionshandel. Eine Tonne CO2 kostet dann 55 Euro statt wie bisher 45 Euro. Damit erhöhen sich voraussichtlich die Preise für Heizöl, Erdgas und für Kraftstoffe, und das Heizen mit fossilen Brennstoffen wird erneut teurer.

Wer mit Gas heizt, zahlt ab 2025 etwa 48 Euro brutto mehr fürs CO2. Bei Heizöl sind mit 63 Euro brutto mehr pro Jahr zu rechnen. Die Werte beziehen sich auf einen Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden Gas bzw. 2.000 Liter Heizöl. Diese Entwicklung wird sich in den kommenden Jahren fortsetzen. Ein guter Grund, die Heizung zu wechseln. Wer Schluss mit Öl und Gas macht und auf erneuerbare Energie setzt, spart die Emissionskosten.

Förderung von Wärmepumpen
Wer ab 2025 den Zuschuss für den Einbau einer Wärmepumpe in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragen will, muss dafür sorgen, dass die Wärmepumpe an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden kann. Damit können energiewirtschaftlich relevante Messdaten erfasst und die Wärmepumpe netzdienlich gesteuert werden. Die Grundförderung für den Einbau einer Wärmepumpe beträgt 30 Prozent der Kosten. Durch Bonusförderungen sind in der Summe bis zu 70 Prozent Zuschuss möglich. Wie sich Änderungen und Neuerungen im Einzelfall auswirken, beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Darüber hinaus erhalten Ratsuchende Empfehlungen, wie sie Energie und Kosten einsparen können.

Dynamische Stromtarife
Ab 2025 sind Energieversorger verpflichtet, dynamische Stromtarife anzubieten. Haushalte mit dynamischem Tarif haben dann keinen festen Strompreis mehr, da sich der Preis an den Spotpreisen der Strombörse orientiert. In Zeiten mit wenig Nachfrage und viel Stromerzeugung ist der Strompreis dann niedriger als zu Zeiten mit Spitzennachfrage und wenig Stromerzeugung. Voraussetzung für den dynamischen Stromtarif ist ein intelligentes Messsystem, Smart Meter genannt.

Ab 2025 haben Haushalte einen Anspruch, innerhalb von vier Monaten ab Beauftragung mit einem Smart Meter ausgestattet zu werden. Wer sein E-Auto zu Hause lädt oder mit einer Wärmepumpe heizt, kann ab April 2025 von dynamischen Netzentgelten profitieren. Für das Netzentgelt soll es dann drei Tarifstufen für jeweils jährlich festgelegte Zeiträume geben: den Standardtarif, Hochtarif und Niedrigtarif. Wer den Verbrauch dieser Geräte in die Zeiträume mit geringer Nachfrage legt, kann erheblich Kosten sparen. Auch für die dynamischen Netzentgelte ist der Smart Meter Voraussetzung.

Unabhängige Beratungen
Die bundesgeförderte Energieberatung ist für Sie da und berät zu allen Energieeinsparungen für Haus und Wohnung. Beraten wird per Video, persönlich oder telefonisch. Termine gibt es in den Beratungsstellen (Tel. 0431/ 5909940 oder 0800/ 809802400) und über www.verbraucherzentrale.sh.

Informationen zum Thema Energie sparen finden Sie bei den kostenfreien Online-Vorträgen unter www.verbraucherzentrale.sh/veranstaltungen.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

An den Anfang scrollen