Spezielle Berufs-Infostände in Halle 1 und Schülertag „Nordjob Bau“ Die NordBau ist seit jeher ein Branchentreff, auf dem Produkte direkt in Augenschein genommen und Kontakte geknüpft werden. Warum dort nicht…
Beim Vertragsabschluss den Profi fragen
Die meisten Menschen informieren sich ausführlich vor dem Kauf einer Immobilie. Allerdings kommt es vor, dass Fehler bei der Unterzeichnung der Verträge passieren. Und das kann teuer werden. Daher sind Immobilienkäufer auf der sicheren Seite, wenn ein Profi wie der Finanzpartner TGI sie begleitet.
Wir begleiten unsere Kunden von Anfang an in allen Schritten der Immobilienfinanzierung und auch bei den Vertragsabschlüssen. Es ist wichtig, hier auf einen professionellen Partner zu vertrauen“,
sagt Hendrik Stoltenberg, Geschäftsführer von TGI Finanzpartner. Denn es gilt doch Einiges zu beachten, gerade bei den Verträgen.
Für den Immobilienkauf wird ein Darlehensvertrag mit der Bank oder dem Kreditinstitut abgeschlossen sowie ein notarieller Kaufvertrag mit dem Verkäufer. Optimal wäre es, beide Verträge gleichzeitig abzuschließen, doch das ist in der Praxis nicht möglich. Hier passieren häufig Fehler, wenn die grundlegenden Maßnahmen nicht beachtet werden. Hierzu zwei Szenarien für die häufigsten Fehler:
Szenario 1: Die Bank hat noch keine verbindliche Zusage für eine Finanzierung gegeben. Allerdings hat der Käufer seine Traumimmobilie gefunden; es sind noch andere Interessenten im Spiel und der Verkäufer drängt auf den Kaufabschluss. „Wer nun den Kaufvertrag notariell unterzeichnet, verpflichtet sich, die Immobilie verbindlich zu kaufen. Wenn nun keine Finanzierung gewährt wird, kann es für den Käufer teuer werden“, warnt Stoltenberg. Der Käufer hat, auch wenn er die Immobilie „zurückgibt“, einige Kosten zu tragen, wie für den Notar, das Grundbuchamt oder Schadenersatz an den Käufer.
Szenario 2: Der Käufer schließt einen verbindlichen Darlehensvertrag mit der Bank für eine ganz bestimmte Immobilie ab. In der Regel gilt ein Widerrufsrecht für den Vertrag von 14 Tagen. „Diese Zeit muss für den Notartermin genutzt werden, um sich gegebenenfalls vom Darlehensvertrag lösen zu können, sollte der Kaufvertrag doch nicht zustande kommen“, rät Stoltenberg. Wenn der Notartermin in dieser Frist nicht vereinbart oder gar verschoben wird, besteht das Risiko, die Immobilie zu verlieren. Denn bei dem Rücktritt vom Darlehensvertrag gewährt die Bank keinen weiteren für das gleiche Objekt.
Wie wird es nun richtig gemacht?
Stoltenberg: „Um derartige Fehler zu vermeiden, haben wir eine professionelle Herangehensweise und begleiten unsere Kunden. Wenn alles besprochen ist und alle Unterlagen sorgfältig geprüft wurden, stellt TGI den Finanzierungsantrag für die Banken und ggf. Förderinstitute.“ Das Unternehmen verfügt über ein großes Netz an Bankpartnern mit rund 400 Instituten. Dann erteilt die Bank ihre verbindliche Zusage und erstellt den Darlehensvertrag. „Der Darlehensvertrag wird dem Kunden ausgehändigt. Er ist allerdings bis zur Unterschrift des Kunden lediglich ein Vertragsangebot und enthält eine Annahmefrist die je nach Bank bis zu 20 Tagen lang ist“, erklärt der Finanzprofi.
Innerhalb dieser Annahmefrist oder auch während der Widerrufsfrist wird der Termin beim Notar wahrgenommen. Käufer und Verkäufer unterschreiben hier den Kaufvertrag. Der Notar trägt die Grundschuld, die die Bank als Sicherheit benötigt, ins Grundbuch ein. Bei der Bank wird der Darlehensvertrag angenommen. „Nach Möglichkeit sollten sich Immobilienkäufer von einem Profi wie Finanzpartner TGI begleiten lassen“, sagt Stoltenberg. So würden kostspielige Fehler vermieden.
TGI Finanzpartner GmbH & Co. KG
Unabhängige Finanzmakler
Bahnhofstr. 28
24223 Schwentinental
Telefon 04307/ 82 49 80
www.tgi-partner.de
ANZEIGE