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Was ändert sich 2023 im Energiebereich?

ANZEIGE Die Neuerungen in Sachen Energie stehen im Zeichen hoher Preise auf den Energiemärkten und des Klimawandels. Die neuen Vorschriften sollen Verbraucherinnen und Verbraucher vor den hohen Kosten für Wärme und Strom schützen, den Energieverbrauch verringern und die erneuerbaren Energien stärken.

Vorschriften für Neubauten
Ab 2023 gelten laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) erhöhte Anforderungen an Neubauten. So darf der Primärenergiebedarf maximal beim Wert eines Effizienzhauses 55 liegen. Mit dieser erhöhten Anforderung soll ein Schritt in Richtung klimaneutraler Gebäudebestand gegangen werden. Strom aus Photovoltaikanlagen darf bei der Bilanzierung eines Neubaus ab Januar 2023 auch dann angerechnet werden, wenn entsprechend der Vergütungssystematik des EEG die Variante Volleinspeisung gewählt wird.
Energiesparen wird gefördert
Werden Energiesparmaßnahmen in Eigenleistung durchgeführt, so sollen ab Januar neuerdings auch die Materialkosten gefördert werden. Heizungen werden nur noch gefördert, wenn sie auf Basis von mindestens 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden. Wer eine Biomasseheizung, zum Beispiel für Holzpellets, wählt, muss auch Solarthermie nutzen, um eine Förderung zu erhalten. Biomasseheizungen müssen außerdem höhere Anforderungen an Schadstoffemissionen erfüllen. Bei der Förderung von Gebäude­sanierungen wird die Verwendung vorgefertigter Elemente mit einem Bonus belohnt. Der Bonus für die Sanierung energetisch sehr schlechter Häuser soll erhöht werden.

Förderung von Photovoltaik
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das zuletzt im Juli 2022 für mehr Förderung für eingespeisten Solarstrom gesorgt hat, wird ab 2023 erneut geändert. Für neue und bestehende Anlagen entfällt die Pflicht zur Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70 % der Nennleistung. Das bedeutet, dass von den Anlagen mehr Strom eingespeist werden kann. Netzbetreibern muss auch keine Fernsteuerbarkeit mehr gewährt werden. Geplant ist, ab 2023 die Erträge von Photovoltaikanlagen bis 30 Kw von der Einkommensteuer zu befreien. Die Anschaffung von neuen Photovoltaikanlagen soll von der Mehrwertsteuer befreit werden. Auch die Vergütungssätze für den in das Stromnetz eingespeisten Strom wurden angehoben.

Wegfall der EEG-Umlage
Die EEG-Umlage entfällt 2023 endgültig. Das macht den Betrieb von Anlagen günstiger, da für die Ermittlung der gesamten erzeugten Strommengen kein Erzeugungszähler mehr notwendig ist.

Kostenfreie Online-Vorträge
Die bundesgeförderte Energieberatung ist für Sie da und berät zu allen Energiespartipps. Wir beraten per Video, persönlich oder telefonisch. Termine gibt es in unseren Beratungsstellen (0431 / 5909940 oder 0800 / 809802400) und www.verbraucherzentrale.sh. Informationen zum Thema Energiesparen finden Sie bei unseren kostenfreien Online-Vorträgen unter www.verbraucherzentrale.sh/veranstaltungen.

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