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Heizen mit neuer Energie

Wer heute baut oder modernisiert, sollte seine Immobilie gleich langfristig für die Zukunft ausrüsten. Für mehr Energieeffizienz dienen neben einer fachgerechten Gebäudehülle vor allem eine optimierte Heizung und der Einsatz erneuerbarer Energien.

Seit rund 20 Jahren fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag der Bundesregierung bereits die Nutzung erneuerbarer Energien. Grundlage hierfür ist das sogenannte Marktanreizprogramm. Da sowohl die Technik als auch der Markt ständigen Fortschritten unterliegen, werden die Förderungen laufend ergänzt und verbessert.Es sind verschiedene Programme für unterschiedliche Zielgruppen aufgelegt worden, etwa für Unternehmen oder Kommunen. Privatpersonen können ebenfalls die neuen BAFA-Förderungen 2020 beantragen, die seit Jahresbeginn gelten. Gefördert werden für private Immobilienbesitzer im Bereich „Heizen mit erneuerbaren Energien“ beispielsweise Solar-, Biomasse- oder Wärmepumpenanlagen, aber auch Erneuerbare-Energien-Hybridheizungen oder Gas-Hybridheizungen. Im Bereich „Energieeffizienz“ fördert das BAFA Mini-KWK-Anlagen (Blockheizkraftwerke) sowie Maßnahmen zur Heizungsoptimierung. Und beim Austausch der Ölheizung gibt es eine Prämie.

Auch die Beauftragung eines Energieberaters ist förderfähig. Dieser ermittelt vor Ort den energetischen Zustand des Wohngebäudes und erstellt auf dieser Grundlage einen Bericht. Ganz neu in diesem Jahr ist, dass die Förderung nicht mehr als Festbetrag erfolgt, sondern prozentual von der Höhe der förderfähigen Kosten abhängt – je nach Anlage und Voraussetzungen zwischen 20 und 45 Prozent. Und das Gute: Die BAFA-Förderung ist ein reines Zuschussprogramm. Allerdings gibt es hierfür strenge Vorgaben. Weitere Informationen finden Interessierte auf der Website www.bafa.de. Der Antrag auf Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt kann ebenfalls elektronisch im Internet gestellt werden.

Kredite wiederum vergibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die Immobilienbesitzern ebenfalls unter die Arme greift. Wer plant, einen Antrag zu stellen, sollte sich zuvor erkundigen, ob die Fördermaßnahmen beider Stellen miteinander kombiniert werden können.

Text: Orth; Foto: ©Wolf

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