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Fördermittel für Bauherren

Bauen ist attraktiv und teuer wie nie. Umso wichtiger ist es, sich einen aktuellen Überblick über mögliche Förderungen zu verschaffen. Diese gibt es in Form vergünstigter Darlehen, Zuschüsse und Subventionen.

Wer den Wunsch vom Eigenheim verwirklichen will, muss dafür tief in die Tasche greifen. Doch angehende Hausbesitzer können sich Unterstützung durch verschiedene Förderprogramme holen. Der wohl bekannteste Förderer von Neubauvorhaben ist die KfW-Bank. Sie fördert den Bau von Wohnungseigentum mit zinsvergünstigten Darlehen und Tilgungszuschüssen. Grundsätzlich gilt: Je besser die Energieeffizienz des Gebäudes, desto höher die Förderung. Es werden aber auch einzelne Energieeffizienz-Maßnahmen oder eine Nachhaltigkeits-Bewertung gefördert.

Wer kann Förderungen beantragen?
Alle Privatpersonen, die selbst genutztes Wohneigentum bauen oder energetisch sanieren, können unabhängig von Alter und Familienstand einen Kredit aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm beantragen. Es gilt: Erst Förderung beantragen und dann loslegen. Beantragt wird das Darlehen über die Hausbank.

Was kann beim Neubau gefördert werden?
Fördergegenstand ist der Bau selbst genutzten Wohneigentums. Berücksichtigt werden die Grundstücks-, Bau- sowie Baunebenkosten und die Kosten der Außenanlagen.

Wie hoch ist Förderung?
Der Förderhöchstbetrag pro Wohneinheit beläuft sich auf 100.000 Euro. Die Zinsen für die Darlehen werden für die ersten zehn oder 20 Jahre Laufzeit aus Mitteln des Bundes vergünstigt und liegen dementsprechend etwas unterhalb der üblichen Marktzinsen.

Neben der Zinsvergünstigung wird zusätzlich ein Tilgungszuschuss gewährt: für das KfW-55-Haus – 5 % der Darlehenssumme, höchstens jedoch 5.000 Euro je Wohneinheit; für das KfW-40-Haus – 10 % der Darlehenssumme, höchstens jedoch 10.000 Euro je Wohneinheit; für das KfW-40+-Haus – 15 % der Darlehenssumme, höchstens jedoch 15.000 Euro je Wohneinheit. Konkret bedeutet das, dass der Bauherr einer KfW-40-plus-Wohneinheit bei einem 100.000-Euro-Darlehen nur 85.000 Euro zurückzahlen muss, 15.000 Euro sind seine Förderung. Plant der Bauherr von Beginn an eine Einliegerwohnung mit ein, verdoppeln sich diese Beträge. Die Förderziele werden unterschiedlich subventioniert. Eine Nachhaltigkeitsuntersuchung wird beispielsweise mit 50 % bezuschusst.

Weitere Förderungen
Ähnlich der KfW-Bank gibt es auch auf Länderebene Förderbanken, die günstige Darlehen und Zuschüsse für den Bau oder Kauf des Eigenheims gewähren. Je nach Bundesland sind die Förderungsbedingungen verschieden.

Mit dem Wohn-Riester fördert der Staat durch das Eigenheimrentengesetz Verträge mit staatlichen Zulagen und Steuervergünstigungen. Das Grundprinzip: Wer einen Teil seines Einkommens in einen Wohnriester-Vertrag einzahlt, bekommt Zuschüsse vom Staat und kann Einzahlungen als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Das eingezahlte Geld muss beim Wohn-Riester für eine Immobilie verwendet werden – etwa, indem es direkt in einen Bausparvertrag eingezahlt wird.

Über das Wohnraumförderungsgesetz stellen die Bundesländer Mittel zur Verfügung, um vor allem einkommensschwächeren und kinderreichen Familien zum eigenen Heim zu verhelfen. Diverse Internet-Plattformen helfen, einen guten Überblick zu bekommen. Unter anderem sind dies www.kfw.de, www.foerderdata.de, www.baufoerderer.de, www.foerderdatenbank.de oder
www.bafa.de.

(Foto: ©Jörg Hempel/ www.joerg-hempel-com)

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